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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02   

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https://dejure.org/2002,7569
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02 (https://dejure.org/2002,7569)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.11.2002 - 1 B 1554/02 (https://dejure.org/2002,7569)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 2002 - 1 B 1554/02 (https://dejure.org/2002,7569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des Beförderungsdienstpostens ohne Wahrnehmung des Dienstpostens; Erneute rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung des Dienstherrn im Konkurrentenverfahren; Vorliegen eines Anordnungsgrunds, wenn mit der ...

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 1 L 644/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 373
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02
    Zur Frage der Heranziehung von mehr als drei Jahre zurückliegenden Regelbeurteilungen bei der Auswahlentscheidung in einem Konkurrentenverfahren (Erläuterungen zur Entscheidung des Senats vom 19.9.2001 - 1 B 704/01 -, DÖD 2001, 315 = NVwZ-RR 2002, 594).

    Entgegen der Auffassung des VG wollte der Senat in der vom VG herangezogenen Entscheidung vom 19.9.2001 - 1 B 704/01 -, DÖD 2001, 315 = NVwZ-RR 2002, 594, nicht einer starren Dreijahresgrenze das Wort reden, soweit an die Aktualität der herangezogenen Beurteilungen zeitliche Anforderungen zu stellen sind.

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Was das Vorliegen eines Anordnungsgrundes angeht, nimmt der Senat nunmehr - im Hinblick auf generell denkbare Verschiebungen der Ausgangssituation - die grundsätzliche Eilbedürftigkeit derartiger Fallkonstellationen jedenfalls dann an, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage tritt (s. hierzu: VGH Baden-Württemberg vom 7.2.1997 IÖD 1997, 258; OVG NRW vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167 und Zimmerling in RiA 2002, 169 m.w. Rspr.nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 1 B 42/04

    Besetzung eines Dienstpostens; Gewährung des rechtlichen Gehörs; Konkurrenz

    OVG NRW, Beschlüsse vom 15.11.2002 - 1 B 1554/02 -, NWVBl 2003, 184 = NVwZ-RR 2003, 373 und vom 11.6.2001 - 1 B 347/01 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Wenn danach Regelbeurteilungen alle drei Jahre zu erstellen sind, rechtfertigt das den Schluss, dass Regelbeurteilungen - jedenfalls im Allgemeinen - auch dann den an der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung orientierten Personalentscheidungen zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht vor längerer Zeit als vor drei Jahren erstellt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 - und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; OVG Münster, Beschlüsse vom 19.09.2001, DÖD 2001, 315=NWVBl. 2002, 113=NVwZ-RR 2002, 594, und vom 15.11.2002, IÖD 2003, 130=NWVBl. 2003, 184; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Auflage, RdNr. 230, 231 mit FN.
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